Rechtsanwalt

Christian Müssemeyer

Elternunterhalt

Die Frage des Elternunterhaltes ist in den letzten Jahren immer aktueller geworden. Immer mehr ältere Menschen kommen in Pflegeheime, wobei deren Rente oft nicht ausreicht, um die Kosten dafür zu bezahlen. In diesen Fällen wenden sich die Sozialämter an die Kinder, um von diesen den Unterhalt zu erhalten. Probleme gibt es immer dann, wenn die Kinder Vermögen angespart haben, welches (theoretisch) für den Elternunterhalt eingesetzt werden könnte, aber für andere Zwecke gespart wurde. Hier sollte man die richtigen Antworten haben, um nicht zu Unrecht in Anspruch genommen zu werden.

Ich berate und vertrete Sie zu folgenden Fragen:

  • Wann muss Elternunterhalt gezahlt werden?
  • Wie berechnet sich der Elternunterhalt?
  • Muss eigenes Vermögen eingesetzt werden?
  • Welche Ausnahmen gibt es beim Elternunterhalt?
  • Haftet auch mein Ehepartner?