Rechtsanwalt

Christian Müssemeyer


Kosten

Das anwaltliche Honorar richtet sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dort ist u. a. geregelt, dass eine Erstberatung nicht mehr als € 226,10 kosten darf.

Im Rahmen einer Erstberatung bespreche ich mit Ihnen, welche Kosten auf Sie insgesamt zukommen können. Grundsätzlich kann – abweichend von den gesetzlichen Gebühren – eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bin ich gerne bereit zu klären, inwiefern die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, bei geringerem Einkommen Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall werden meine Kosten von der Staatskasse übernommen.

In vielen Fällen müssen die Kosten auch von der Gegenseite getragen werden. Dieses ist z. B. immer dann der Fall, wenn Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind. In diesem Fall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung sowohl den Schaden als auch die anwaltlichen Kosten.

Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, so gelten hier immer die gesetzlichen Gebühren. Hier kann in jedem Fall ausgerechnet werden, wie hoch die maximalen Kosten und damit auch das maximale Risiko werden. 

Sollten Sie hierzu Rückfragen haben, so rufen Sie mich an.