Rechtsanwalt

Christian Müssemeyer

Erbrecht 

Bei einer Erbschaft kann es schnell zu einem Streit der Erben kommen. Wurde kein Testament errichtet, gilt die gesetzliche Erbfolge mit der Folge, dass Erbengemein-schaften entstehen können, die keiner gewollt hat. (Beispiel: Witwe und Schwägerin) Dieses kann durch ein Testament verhindert werden. 

Bei der Errichtung eines Testaments treten viele Fragen auf. Wer soll als Erbe eingesetzt werden? Können Erbschaftssteuern verhindert werden? Wie können sich die Eltern gegenüber den pflichtteilsberechtigten Kindern absichern? Wem stehen Pflichtteilansprüche zu und wie sind diese zu berücksichtigen?

Ist der Erbfall eingetreten, sind viele Probleme zu lösen. Wer ist Erbe? Gibt es mehrere Erben? Wie hoch ist der Nachlass? Wie hoch waren die Schulden des Erblassers? Soll das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden? Kann die Haftung der Erben beschränkt werden? Wurde jemand vom Erbe ausgeschlossen und hat er Pflichtteilsansprüche? Wie können Erbschaftsansprüche durchgesetzt werden? Was muss ein Pflichtteilsberechtigter beachten? 

Bei der Beantwortung dieser Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung und helfe Ihnen bei:

  • Testamentsgestaltung
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Haftung der Erben
  • Pflichtteilsansprüche
  • Testamentsvollstreckung